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Verbraucherschutz im App-Store mangelhaft

Rund 962 Millionen Apps haben deutsche Smartphonenutzer im Jahr 2011 auf ihren Handys installiert; und der Markt boomt immer weiter. Das nahm der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zum Anlass, die AGB großer App-Stores einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei musste der Verband allerdings feststellen, dass große Teile der Nutzungsbedingungen rechtswidrig sind. Neben zu langen oder schwer verständlichen Vertragsklauseln fehlt bei manchen Stores sogar das Impressum. Darum hat der VZBV insgesamt zehn Abmahnungen an die Betreiber verschickt.

Bei Google und iTunes gab es jeweils 25 Klauseln zu beanstanden, bei Samsung 19, bei Nokia 15 und bei Microsoft immerhin noch zehn. Viele der Klauseln sind undeutlich formuliert und räumen dem Unternehmen mehr Freiheiten ein als dem Kunden. Bei vielen Unternehmen sind die Nutzungsbedingungen auch einfach zu lang: Bei über 20 Seiten in Schriftgröße 9 (wie bei iTunes) kann das Unternehmen kaum erwarten, dass ein Kunde jeden Absatz genau prüft. Außerdem wird der Datenschutz oft vernachlässigt: Daten werden ohne direkte Zustimmung des Kunden weitergegeben, eine direkte Einwilligung wird gar nicht erst eingeholt.

Bei Microsoft, Google und Nokia fehlte bei der Überprüfung durch den VZBV sogar das Impressum. So wird es Kunden noch schwerer gemacht, bei einem Problem mit dem Anbieter in Kontakt zu treten. Nach der Abmahnung holten die Unternehmen dies dann nach.

Microsoft und Nokia haben Unterlassungserklärungen abgegeben und die Beanstandungen dann auch behoben. Da die Reaktion von Google und iTunes eher verhalten war, hat der VZBV gegen diese Unternehmen nun Klage erhoben.

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